Skip to content

Jahreshauptversammlung 2020

Jahreshaupt­versammlung 2020

Jahreshauptversammlung 2020 – Endgültige Absage

Es ist uns wirklich nicht leicht gefallen. Deshalb haben wir mit dieser Entscheidung auch „bis auf den letzten Drücker“ zugewartet. Aber unter Berücksichtigung der derzeitigen Umstände haben wir keine andere Wahl: Wir müssen die Jahreshauptversammlung für dieses Jahr endgültig absagen! Leider!

Zu unseren Mitgliederversammlungen der letzten Jahre sind erfreulicherweise regelmäßig mehr als 1.000 Mitglieder gekommen. Auch wenn heuer mit deutlich weniger Mitgliedern zu rechnen gewesen wäre – die gesetzlich höchst zulässige Teilnehmerzahl von 100 Personen würden wir bei inzwischen über 35.000 Mitgliedern allemal bei weitem überschreiten. Ferner ist derzeit nicht absehbar, ob bis Jahresende eine weitere Reduzierung der Teilnehmerzahl beschlossen wird. Daher sind wir aus Rechtsgründen gehindert, eine Präsenzversammlung durchzuführen. Solche behördlichen Anordnungen stellen auch einen dringenden Grund dar, der die Nichteinberufung der satzungsgemäßen Mitgliederversammlung rechtfertigt. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl der Mitgliederversammlung ist nicht zulässig, da das Teilnahmerecht ein grundlegendes und nicht beschränkbares Recht jedes Mitglieds ist (§ 32 BGB). Bei Überschreitung der zulässigen Teilnehmerzahl macht sich der Vorstand strafbar (§ 75 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz – IfSG).

Auch wenn sich bis Jahresende – was derzeit niemand weiß – die Situation ändern, sich z.B. die zulässige Teilnehmerzahl erhöhen sollte – wir müssten eine noch heuer stattfindende Mitgliederversammlung jetzt einsteuern: Saal mieten, Einladungen drucken, verschicken etc. Es würden dem Verein hohe Kosten entstehen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit „rausgeschmissenes Geld“ wären.

Eine Online-Versammlung, die von dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie grundsätzlich ermöglicht wird, kommt bei unserer Mitgliederstruktur nicht in Frage. Möglich sind Online-Versammlungen bei Unternehmen, Verbänden, Kammern deren Kunden oder Mitglieder gewerblich tätig sind oder bei denen aus anderen Gründen vorausgesetzt werden kann, dass sie die technische Ausrüstung für eine solche Online-Versammlung vorhalten. Bei der Mehrzahl unserer Mitglieder dürfte dies zwar auch der Fall sein. Allerdings haben wir auch zahlreiche Mitglieder, die nicht über die technischen Voraussetzungen bzw. die Kenntnisse verfügen, die für die Teilnahme an einer Online-Versammlung notwendig sind. Gerade diese Mitglieder, die unserem Haus häufig schon jahrzehntelang eng verbunden sind, würden wir bei einer Online-Versammlung vom Zugang der Informationen über den Verein ausschließen. Unabhängig davon, dass dies rechtlich problematisch wäre, halten wir dies mit Rücksicht auf diese Mitglieder auch nicht für sachgerecht.

Wir werden daher allen interessierten Mitgliedern die Möglichkeit geben, die  üblicherweise bei der Jahreshauptversammlung präsentierten Informationen über den Geschäfts-, Kassen- und Revisionsbericht sowie den Haushaltsplan mit entsprechenden Erläuterungen in unserer Geschäftsstelle, Sonnenstraße 13, 3. Stock,  nach telefonischer Voranmeldung (089 55141-371) in der Zeit vom 30.11. – 30.12.2020 einzusehen.

Was uns bleibt ist die Hoffnung, im nächsten Jahr wieder eine Mitgliederversammlung durchführen zu können. Aber auch das kann zum jetzigen Zeitpunkt leider niemand vorhersagen.

Bis dahin: Bleiben Sie gesund!

Rechtsanwalt Rudolf Stürzer

Vorsitzender Haus + Grund München