Eigenbedarfskündigung
Benennung der Bedarfsperson und Darlegung des Interesses, welches diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, für formelle Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung ausreichend
Benennung der Bedarfsperson und Darlegung des Interesses, welches diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, für formelle Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung ausreichend