Zündstoff CO²
Auf Mieter kommt ab Beginn nächsten Jahres eine für sie ungewohnte Aufgabe zu: Sie können ihrem Vermieter eine Rechnung über die anteiligen CO²-Kosten stellen, die sie an ihren Öllieferanten oder Gasversorger z.B. bei einer Gasetagenheizung oder einem Einfamilienhaus gezahlt haben. So steht‘s im neuen Regierungsentwurf zum sog. Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. In der Tat ungewöhnlich für jeden Mieter, […]