Auf diese Frage gibt es gegensätzliche Antworten; allerdings von ein und derselben Stelle – dem Sozialreferat der Stadt München.
Haus + Grund München hat das Münchner Sozialreferat mit Schreiben vom 03.02.2017 zur Offenlegung der in den Mietspiegel 2017 eingeflossenen Mietdaten aufgefordert. Daraufhin teilt das Sozialreferat mit Schreiben vom 03.03.2017, unterzeichnet von der Behördenleiterin Dorothee Schiwy mit, dass „die Adressdaten aus datenschutzrechtlichen Gründen bereits gelöscht wurden und die Informationen daher nicht mehr vorhanden sind“ (wörtliches Zitat).
Auf den daraufhin beim Bayerischen Verwaltungsgericht München gestellten Eilantrag (§ 123 VwGO), der Stadt die (weitere) Datenvernichtung zu untersagen und die Daten offen zulegen, teilt die Stadt dem Gericht mit Schreiben vom 27.03.2017 mit, dass die Adressdaten noch in einer Datenbank vorliegen. „Diese sollten ursprünglich routinemäßig zum Monatsende gelöscht werden, die Löschung wurde jedoch zwischenzeitlich bereits ausgesetzt“ (wörtliches Zitat).
Ob die behauptete „routinemäßige Löschung“ zum Monatsende tatsächlich beabsichtigt war, kann dahingestellt bleiben. Bei Abfassung des Schreibens vom 03.03.2017 an Haus + Grund München waren die Adressdaten jedenfalls noch vorhanden. Dies hat die Stadt wahrheitswidrig verneint. Mit dieser wahrheitswidrigen Behauptung sollte Haus + Grund offensichtlich von der Geltendmachung der Auskunftsansprüche abgehalten werden: Was nicht mehr da ist, kann man schließlich nicht mehr offenlegen“
Ein bundesweit einmaliger Vorgang: Nicht nur, weil die Stadt ihre Bürger anlügt. In allen anderen bundesdeutschen Großstädten, in denen es qualifizierte Mietspiegel gibt, ist es selbstverständlich, dass die Daten, aus denen der Mietspiegel generiert wird, allen Beteiligten bekannt sind.
Selbstverständlich schon deshalb, weil nur derjenige der die in den Mietspiegel eingeflossenen Daten kennt, beurteilen kann, ob der Mietspiegel richtig ist. Dies gilt für uns; dies gilt für den Münchner Stadtrat, der den Mietspiegel als qualifiziert beschließen soll und letztlich auch für die Gerichte, die nur dann über den Mietspiegel zutreffend entscheiden können, wenn ihnen die eingeflossenen Daten bekannt sind.