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Presse & Medien

Aktuelle Pressemitteilungen, Medienberichte und Neuigkeiten.

München, 07.01.2017 MM_TZ

Versicherung will Geschädigten abwimmeln

Erwähnungen in der Presse
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München, 04.01.2017 Hallo-Muenchen-Logo

Die Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern und Mietern

Erwähnungen in der Presse
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München, 04.01.2017 Wochenanzeiger

Abnahmeklauseln in Bauträgerverträgen

Expertenrunde

Erwähnungen in der Presse
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München, 13.12.2016 Haus-und-Grund-Muenchen-Logo

Münchner Mietspiegel – Auch das Finanzamt nimmt ihn nicht mehr ernst

Unrealistisch niedrige Mietwerte und zahlreiche Ungereimtheiten und Widersprüche haben dazu geführt, dass der Münchner Mietspiegel zunehmend an Akzeptanz verliert – nicht nur bei Vermietern, sondern auch bei der Finanzverwaltung.

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München, 07.12.2016 Haus-und-Grund-Muenchen-Logo

Mieterhöhung bei Sozialwohnungen ab 1.1.2017

Die Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen, die bei öffentlich geförderten Wohnungen, z. B. Sozialwohnungen in die Berechnung der Kostenmiete einfließen, sind seit 1.1.2002 indexiert, d. h. sie erhöhen sich alle 3 Jahre entsprechend der Steigerung des Lebenhaltungsindexes. Zuletzt haben sich die Pauschalen zum 1.1.2014 um 5,7 % erhöht.

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München, 14.11.2016 Haus-und-Grund-Muenchen-Logo

Elektroauto – Probleme im Miet-und WEG-Recht

Ein neues Urteil des Landgerichts München I hat es deutlich gemacht: Wer sich ein Elektroauto angeschafft hat, kann erhebliche Probleme bekommen, wenn er z.B. in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses eine dafür notwendige Ladestation installieren will.

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München, 11.10.2016 Haus-und-Grund-Muenchen-Logo

Bundesmeldegesetz

Ab dem 1. November 2016 müssen Vermieter ihren Mietern nicht mehr den Auszug bestätigen. Die Vermieterbestätigung muss dann nur noch beim Einzug ausgestellt werden. Darauf weist Rechtsanwalt Rudolf Stürzer, Vorsitzender von HAUS + GRUND MÜNCHEN hin.

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München, 22.04.2015 Haus-und-Grund-Muenchen-Logo

Mietpreisbremse – 50 Millionen Euro weniger für den Fiskus

Am 05.03.2015 wurde vom Deutschen Bundestag die lang und kontrovers diskutierte Mietpreisbremse beschlossen. Danach darf - von wenigen Ausnahmen abgesehen – in den von den Landesregierungen noch zu bestimmenden Städten und Gemeinden die Miete bei Neuabschluss eines Mietvertrages nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Miete liegen.

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