Betriebskostenabrechnung – Vorwegabzug für Wasserverbrauch in Mietergärten
Würde die einheitliche Abrechnung von Betriebskosten, z. B. der Wasserkosten nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen in einem gemischt genutzten Anwesen (z. B. Gaststätte im EG, Wohnungen in den Obergeschoßen) zu einer erheblichen und unbilligen Mehrbelastung der Wohnungsmieter führen, müssen …