Werden Wohnungen oder Geschäftsräume im Wege der Zwangsversteigerung erworben, tritt der Erwerber kraft Gesetz in das bestehende Mietverhältnis ein(§ 57 ZVG). Der Erwerber ist jedoch zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, d.
Werden Wohnungen oder Geschäftsräume im Wege der Zwangsversteigerung erworben, tritt der Erwerber kraft Gesetz in das bestehende Mietverhältnis ein(§ 57 ZVG). Der Erwerber ist jedoch zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, d.