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Außerordentliches Kündigungsrecht bei Zwangsversteigerung

Gericht BGH
Aktenzeichen IX ZR 26/01
Urteilsdatum 13.06.2002

Werden Wohnungen oder Geschäftsräume im Wege der Zwangsversteigerung erworben, tritt der Erwerber kraft Gesetz in das bestehende Mietverhältnis ein(§ 57 ZVG). Der Erwerber ist jedoch zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, d.