Außerordentliches Kündigungsrecht bei Zwangsversteigerung Mietrecht Gericht BGH Aktenzeichen IX ZR 26/01 Urteilsdatum 13.06.2002 Werden Wohnungen oder Geschäftsräume im Wege der Zwangsversteigerung erworben, tritt der Erwerber kraft Gesetz in das bestehende Mietverhältnis ein(§ 57 ZVG). Der Erwerber ist jedoch zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, d. Zurück zur Rechtsprechung