Mitgliedsbeitrag
Von der Mitgliederversammlung wurden am 22.4.2002 die seit 1.1.1989 geltenden, d. h. seit 14 Jahren unveränderten Beiträge mit Wirkung ab 1.1.2003 neu festgesetzt.
Der Mitgliedsbeitrag setzt sich folgendermaßen zusammen:
| Jahresbruttomietertrag | Grundbeitrag | Zusatzbeitrag | |
|---|---|---|---|
| I | über 50.000 € | 150 € | 30 € |
| II | 25.000 – 50.000 € | 130 € | 25 € |
| III | 10.000 – 25.000 € | 110 € | 20 € |
| IV | 5.000 – 10.000 € | 85 € | 15 € |
| V | unter 5.000 € | 60 € | 10 € |
| Einmalige Aufnahmegebühr | 20 € | ||
Gehören einem Mitglied mehrere Anwesen oder Eigentumswohnungen, so wird der Grundbeitrag nach dem Anwesen bzw. der Eigentumswohnung mit dem höchsten Jahresbruttomietertrag bemessen. Jahresbruttomietertrag ist das Gesamtentgelt, das der Mieter (Pächter) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen für den Zeitraum von zwölf Monaten zu zahlen hat. Der Zusatzbeitrag für die weiteren Anwesen bzw. Eigentumswohnungen richtet sich danach, welcher Beitragsgruppe sie angehören. Bei selbstgenutzten Anwesen bzw. Eigentumswohnungen wird ein Mietwert i.H.v. 15,00 €/qm als Bemessungsgrundlage angesetzt.
In den Mitgliederbeiträgen ist die Lieferung (frei Haus) der monatlich erscheinenden Bayerischen Hausbesitzer-Zeitung enthalten
Der Mitgliederbeitrag kann in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd angesetzt werden