Betriebskostenabrechnung – Sind „Nebenkosten“ Betriebskosten? Mietrecht Gericht OLG Frankfurt/M. Aktenzeichen 2U142/17 Urteilsdatum 14.02.2018 Zur Zahlung von Betriebskosten neben der Miete sind sowohl Mieter von Wohn- als auch von Geschäftsräumen nur dann verpflichtet, wenn dies durch eine ausreichend klare vertragliche Regelung vereinbart wurde. Zurück zur Rechtsprechung