Ein bundesweit einmaliger Vorgang: In allen anderen bundesdeutschen Großstädten, in denen es qualifizierte Mietspiegel gibt, ist es selbstverständlich, dass die Daten, aus denen der Mietspiegel generiert wird, allen Beteiligten bekannt sind.
Informationsrecht der Stadträte wird unterlaufen
Die Vernichtung bzw. Löschung von Daten stellt nicht nur einen Verstoß gegen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren dar. Damit wird auch das Informationsrecht – nicht nur der Münchner Bürger(innen) – sondern auch der Mitglieder des Münchner Stadtrates unterlaufen, die berechtigt sind, alle Akten einzusehen, die mit dem Mietspiegel in unmittelbarem Zusammenhang stehen (§ 38 Abs.2 Geschäftsordnung des Münchner Stadtrats).
Sozial– und Genossenschaftswohnungen im Mietspiegel
Die Stadt weiß, warum sie es mit der Vernichtung der Adressdaten so eilig hat: In den Mietspiegel 2017 sind – unzulässigerweise – auch Daten von Sozial- und Genossenschaftswohnungen eingeflossen.
Bereits zum Mietspiegel 2015 hat die damalige Sozialreferentin Brigitte Meier im Schreiben vom 13.07.2015 an Haus + Grund München eingeräumt, dass in den Mietspiegel Daten von Sozial- und Genossenschaftswohnungen eingeflossen sind, da ein Mietspiegel nur dann ein „wirklicher“ Mitspiegel sei. Seither versucht die Stadt, diese Aussage als „missverständlich“ dazustellen.
Zum Mietspiegel 2017 liegt nun die Stellungnahme eines Interviewers vor, der genau diese Aussage bestätigt. Er sei gezielt in Sozial- und Genossenschaftswohnungen geschickt worden, um dort die entsprechenden Mietdaten zu erheben.
Anders lässt sich die Diskrepanz zwischen der Durchschnittsmiete des neuen Mietspiegels 2017 – € 11,23 /qm – und der tatsächlichen Münchner Durchschnittsmiete auch nicht erklären, die bereits Mitte 2015 von 6.700 Lesern
zweier großer Münchner Tageszeitungen mit durchschnittlich € 13,58 /qm ermittelt wurde und aktuell bei € 14,10 /qm liegt.
Fazit
Also schnell weg mit den Daten, bevor ein mutiger Stadtrat auf die Idee kommt, von seinem Einsichtsrecht Gebrauch zu machen oder vielleicht sogar das Verwaltungsgericht München in dem anhängigen Rechtsstreit zwischen der Stadt und Haus + Grund München ein Einsichtsrecht der Münchner Bürger(innen) bestätigt.
Rechtsanwalt Rudolf Stürzer
Vorsitzender HAUS + GRUND MÜNCHEN