Bauliche Änderung – Betoniertes Schwimmbecken rechtfertigt fristlose Kündigung // Wohnfläche – Auch Keller und Dachgeschoß können dazu gehören // Mallerarbeiten – Kein Anspruch des Vermieters aus Mietervereinbarung // Bauliche Änderung – Mieter darf Türspion einbauen // Instandhaltung – Vermieter muss nicht Fenster putzen // Grenzzaun – Kein Holzgeflecht vor Maschendrahtzaun
Urteile für Mieter und Vermieter
16.11.2018
München
Immostar