In einer Videoschaltung zur Abendschau des Bayerischen Fernsehens erläutert RA Rudolf Stürzer im Interview mit Roman Roell, ob und in welcher Weise Städte und Gemeinden die Kosten für die Erneuerung von Trinkwasserleitungen von den Hauseigentümern verlangen können und Hauseigentümer diese Kosten auf ihre Mieter umlegen dürfen.
07.06.2021
München
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