Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ein „Benötigen“ der vermieteten Räume ist gegeben, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahm…
Jede Partei kann durch einseitige Erklärung eine Anpassung der vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen, wenn sich aus der Betriebskostenabrechnung über die vorausgegangene Periode ergibt, dass die geleistete Vorauszahlung infolge stark gestiegener oder gesunken…
Werden dem Vermieter Betriebskosten für eine bestimmte Wohnung von einem Dritten in Rechnung gestellt, genügt es, wenn der Vermieter diese Rechnung an den Mieter weiterleitet. Wird z. B. der Wasserverbrauch in einer Wohnung durch Ablesung der dort installierten Zähler ermittelt, ist eine Betriebskos…
Bemessungsgrundlage für eine Mietminderung ist nach der Rechtsprechung des BGH die Bruttomiete einschließlich aller Betriebskosten (BGH, Urteil v. 6.4.2005, XII ZR 225/03, WuM 2005, 384). Der Mieter kann daher auch Betriebskostenvoraus-zahlungen bzw. Pauschalen entsprechend mindern. Unbeschadet d…
Bei der Vermietung von frei finanzierten Wohnungen dürfen lediglich die Kosten der Sammelheizung und Warmwasserversorgung nicht in der Miete enthalten oder als Pauschale vereinbart sein, da diese nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung getrennt zu erfassen und zu verteilen sind. Bezüglich der…
Die Kosten von Sach- und Haftpflichtversicherungen kann der Vermieter als Betriebskosten auf die Mieter des Anwesens umlegen. Hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und sonstige Elementarschäden, die Glasversicherung, die Kosten der Haftpflic…
Eine Betriebskostenabrechnung muss bei Gebäuden mit mehreren Einheiten grundsätzlich folgende Mindestangaben enthalten: Eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Anteils des Mieters sowie den Abzug der Vorauszahlungen des…
Betriebskosten (z. B. für Wasser) die erfasst werden (z. B. durch Wasserzähler), müssen auch entsprechend den abgelesenen Zählerständen abgerechnet werden. Eine Abrechnung z. B. nach dem Verhältnis der Wohnflächen ist dann nicht zulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Einbau der Zähler gesetzl…
Der Vermieter von Wohnraum kann eine unrichtige Abrechnung innerhalb der gesetzlichen Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 S. 2, 3 BGB) nachträglich korrigieren und dem Mieter eine neue Abrechnung zustellen, wenn z. B. aus Versehen zu geringe Beträge angesetzt oder Positionen übersehen wurden. Dies gil…
Dem Vermieter steht unter gewissen Voraussetzungen das Recht zu, die vermietete Wohnung zu betreten und zu besichtigen, z. B. zur Prüfung, Reparatur und Wartung der Mietsache oder wenn das Betreten der Wohnung für die Wahrung der Rechte des Vermieters erforderlich ist, z.