Skip to content

Eigenbedarf – Auch Umzug in schlechtere Lage kann vernünftig sein

Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ein „Benötigen“ der vermieteten Räume ist gegeben, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahm…

Betriebskostenabrechnung nach Mietminderung

Bemessungsgrundlage für eine Mietminderung ist nach der Rechtsprechung des BGH die Bruttomiete einschließlich aller Betriebskosten (BGH, Urteil v. 6.4.2005, XII ZR 225/03, WuM 2005, 384). Der Mieter kann daher auch Betriebskostenvoraus-zahlungen bzw. Pauschalen entsprechend mindern. Unbeschadet d…

Betriebskosten – Terrorschadensversicherung ist umlagefähig

Die Kosten von Sach- und Haftpflichtversicherungen kann der Vermieter als Betriebskosten auf die Mieter des Anwesens umlegen. Hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und sonstige Elementarschäden, die Glasversicherung, die Kosten der Haftpflic…