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Betriebskostenabrechnung – Sind „Nebenkosten“ Betriebskosten?

Gericht OLG Frankfurt/M.
Aktenzeichen 2U142/17
Urteilsdatum 14.02.2018

Zur Zahlung von Betriebskosten neben der Miete sind sowohl Mieter von Wohn- als auch von Geschäftsräumen nur dann verpflichtet, wenn dies durch eine ausreichend klare vertragliche Regelung vereinbart wurde.