Rechtsprechung
Aktuelle Rechtsprechung und Entscheidungen aus dem Immobilien- und Mietrecht.
Haftungsausschlüsse – Änderung der Rechtsprechung
Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden des Mieters konnte der Vermieter nach bisheriger Rechtsprechung auch durch eine Formularklausel auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit konnte z. B. durch folgende Klausel ausgeschlossen werden...
Keine Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter
Bei Insolvenz des Mieters kann der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Insolvenzverwalter die der Mieträume verlangen. Jedoch ist der Insolvenzverwalter nicht zur Herstellung eines vertragsgemäßen Zustandes verpflichtet. Dies bedeutet, dass er weder zur Beseitigung von...
Keine Bürgschaft auf „erstes Anfordern“ durch Privatperson
Zur Sicherung der Ansprüche des Vermieters z. B. auf Zahlung der Miete oder Beseitigung von Schäden in der Mietwohnung kann anstelle einer Barkaution auch eine Bürgschaft vereinbart werden. Eine solche Bürgschaft sollte von dem Bürgen auf jeden Fall "selbstschuldnerisch" d. h. unter Verzicht auf die...
Käufer muss Finanzierung der Eigentumswohnung selbst prüfen
In einem neuen Urteil hat der BGH ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Käufer einer Eigentumswohnung grundsätzlich selbst für die Prüfung deren Finanzierbarkeit verantwortlich ist. Zwar muss der Verkäufer beim Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage den Käufer in einem Pro...
Feuerversicherung kommt auch dem Mieter zu Gute
Die Prämien für die Feuerversicherung des Gebäudes kann der Vermieter als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Dies führt nach einem Urteil des BGH vom 13.12.1995 (WM 1996, 212) zur Beschränkung der Haftung des Mieters für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkei...
Feuerversicherung kommt auch dem Mieter zu Gute
Die Prämien für die Feuerversicherung des Gebäudes kann der Vermieter als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Dies führt nach einem Urteil des BGH vom 13.12.1995 (WM 1996, 212) zur Beschränkung der Haftung des Mieters für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. ...
Formale Anforderungen an die Schriftform
Mietverträge, die für längere Zeit als 1 Jahr abgeschlossen werden, bedürfen der Schriftform, § 566 Satz 1 BGB. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen. Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden mehrere gleichlautende Urk...
Altbau – Keine Mietminderung wegen Feuchtigkeit im Keller
Kennt der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages einen bestimmten Mangel der Mietsache, kann er daraus keine Rechte auf Mietminderung oder Schadenersatz herleiten (§ 536 b S. 1 BGB). Ausreichend ist insofern, dass der Mieter die Tatsachen kennt, die zu einer Gebrauchsbeeinträchtigung führen können. ...