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Betriebskostenabrechnung nach Mietminderung

Bemessungsgrundlage für eine Mietminderung ist nach der neuen Rechtsprechung des BGH die Bruttomiete einschließlich aller Betriebskosten (BGH, Urteil v. 6.4.2005, XII ZR 225/03, WuM 2005, 384). Der Mieter kann daher auch Betriebskostenvorauszahlungen bzw. Pauschalen entsprechend mindern. Der Vermiet...

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Betriebskostenabrechnung – beschränkte Erläuterungspflicht des Vermieters

Eine Betriebskostenabrechnung muss nach der Rechtsprechung des BGH auch für einen betriebswirtschaftlich und juristisch nicht geschulten Mieter nachvollziehbar sein. Daher ist der Vermieter zu gewissen Erläuterungen verpflichtet, z. B. erfordert die Nachvollziehbarkeit des Verteilerschlüssels, dass ...

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Betriebskostenabrechnung – Vorwegabzug bei erheblichen Kostenunterschieden erforderlich

Bei der Betriebskostenabrechnung in einem gemischt genutzten Gebäude (z. B. gewerbliche Räume im EG, Wohnungen in den Obergeschoßen) darf der Vermieter grundsätzlich die Gewerbe- und Wohnräume mit einem einheitlichen Verteilerschlüssel (z. B. nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen) abrechnen,...

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Betriebskostenabrechnung – Unterbliebener Vorwegabzug ist kein formeller Fehler

Entstehen durch die gewerbliche Nutzung von Räumen in einem Wohnanwesen erheblich höhere Betriebskosten als es bei einer ausschließlichen Wohnnutzung der Fall wäre, dürfen die Betriebskosten auf die Wohnungsmieter erst dann nach dem Verhältnis der Wohnflächen (Flächenmaßstab) verteilt werden, nachde...

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Betriebskostenabrechnung – Leere Förmeleien des Mieters sind unbeachtlich

In der vom Vermieter jährlich zu erstellenden Betriebskostenabrechnung sollte jede Position separat aufgeführt und beziffert werden. Eine Zusammenfassung mehrerer Betriebskostenpositionen (z. B. Straßenreinigung und Müllgebühren) sollte nach Möglichkeit vermieden werden, da dies zur (teilweisen) Unw...

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Betriebskostenabrechnung – Umlageschlüssel muss nicht näher erläutert werden

Mit Ausnahme der Kosten für Heizung und Warmwasser, die zwingend nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung verteilt werden müssen, können die Parteien den Umlageschlüssel für die Betriebskosten frei vereinbaren, z. B. Abrechnung nach dem Verhältnis der Wohnflächen oder nach Personenzahlen. ...

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Betriebskostenabrechnung – Auch für Mieter gilt eine Jahresfrist

Einwendungen gegen eine vom Vermieter vorgelegte Betriebskostenabrechnung muss der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen; es sei denn, der Mieter hat die vers...

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Betriebskostenabrechnung – Mieter muss Einwendungen jährlich wiederholen

Bei der Betriebskostenabrechnung gelten sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter bestimmte Fristen. Der Vermieter muss dem Mieter die Abrechnung über die geleisteten Vorauszahlungen spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitteilen. Der Mieter muss Einwendungen gegen die ...

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Betriebskostenabrechnung – Hausmeisterkosten müssen nicht aufgeschlüsselt werden

Zu den auf die Mieter des Anwesens umlagefähigen Hausmeisterkosten gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen (z. B. verbilligte Wohnung), die der Eigentümer dem Hausmeister für seine Arbeit gewährt (§ 2 Nr. 14 BetrKV). In dem in der Betriebskostenabrechnung für den Hau...

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Betriebskostenabrechnung – Nur fristgerechte Einwendungen des Mieters sind beachtlich

Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung des Vermieters muss der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung mitteilen. Dies gilt auch für den Einwand, dass der Vermieter Betriebskosten, die nach dem Mietvertrag durch eine...

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